Pfändungsrechner 2026

Berechnen Sie unverbindlich, welcher Teil Ihres monatlichen Nettoeinkommens nach der aktuellen Pfändungstabelle voraussichtlich pfändbar ist.

Monatliches Nettoeinkommen

Gemeint ist das pfändungsrechtlich relevante Nettoeinkommen (§ 850c ZPO), nicht zwingend der Betrag auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Beispiel: 2.500,00

Anzahl der Personen, denen Sie gesetzlich Unterhalt gewähren

Was bedeutet die Pfändungsfreigrenze?

Die Pfändungsfreigrenze ist der Teil des monatlichen Nettoeinkommens, der einem Schuldner mindestens verbleiben muss und nicht gepfändet werden darf. Sie richtet sich nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) und wird in der amtlichen Pfändungstabelle konkretisiert.

Welchen Einfluss haben Unterhaltspflichten?

Für jede Person, der gesetzlich Unterhalt zu gewähren ist, erhöht sich der unpfändbare Betrag. Der Rechner berücksichtigt dies über die Anzahl der angegebenen Unterhaltspflichten (0 bis 5 oder mehr Personen).

Jährliche Anpassung der Pfändungsfreigrenzen

Die Pfändungsfreigrenzen werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst und in einer neuen amtlichen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung veröffentlicht.

Unverbindlichkeit des Ergebnisses

Dieser Rechner ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Er berücksichtigt keine Beschlüsse des Vollstreckungsgerichts, Unterhaltsrückstände, mehrere gleichzeitige Einkommen, Sachbezüge oder besondere Einkommensarten.

Persönliche Prüfung durch die Schuldnerberatung Amet

Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation steht Ihnen die Schuldnerberatung Amet gerne zur Verfügung.