Anwaltliche Begleitung

Persönlich begleitet. Rechtlich geprüft.

Schuldnerberatung mit anwaltlicher Begleitung: Wir kümmern uns um Betreuung, Struktur und Organisation. Unser kooperierender Rechtsanwalt übernimmt die rechtliche Prüfung und die rechtliche Beratung.

Schuldnerberatung Amet

Ihre persönlichen Ansprechpartner

  • persönliche Betreuung
  • Aufnahme Ihrer Situation
  • Strukturierung von Unterlagen und Gläubigern
  • organisatorische Vorbereitung
  • Koordination der Unterlagen
Kooperierender Rechtsanwalt

Die rechtliche Seite

  • rechtliche Einzelfallprüfung
  • rechtliche Beratung
  • Prüfung rechtlich relevanter Vorgänge
  • Bescheinigung nach § 305 InsO
  • Prüfung und gegebenenfalls Ausstellung von P-Konto-Bescheinigungen

So arbeiten wir zusammen

  1. 1

    Wir bereiten vor

    Wir erfassen Ihre Situation, Unterlagen und Gläubiger vollständig und geordnet.

  2. 2

    Der Rechtsanwalt prüft und berät

    Er berät Sie persönlich und prüft Ihren Fall dort, wo es rechtlich darauf ankommt.

  3. 3

    Wir setzen um und begleiten

    Wir begleiten Sie organisatorisch und persönlich, Schritt für Schritt.

Rechtsberatung und rechtliche Vertretung übernimmt ausschließlich der kooperierende Rechtsanwalt.

Wer stellt die Bescheinigung nach § 305 InsO aus?

Die Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch stellt eine geeignete Person oder Stelle aus. Grundlage ist eine persönliche Beratung. Bei uns übernimmt das der kooperierende Rechtsanwalt.

Muss ich selbst einen Anwalt suchen?

Nein. Wir arbeiten mit einem kooperierenden Rechtsanwalt zusammen und koordinieren die Abläufe für Sie.

Was kostet die anwaltliche Begleitung?

Die Kosten besprechen wir vor Beginn offen mit Ihnen.