Konto gepfändet
Schnell handeln: Umwandlung in ein P-Konto- Verlangen Sie bei Ihrer Bank die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Das geht auch, wenn das Konto im Minus ist.
- Wird das Konto innerhalb eines Monats nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses umgewandelt, gilt der Grundschutz auch rückwirkend.
- Grundfreibetrag ab 1. Juli 2026: 1.590 € im Monat. Für höhere Freibeträge brauchen Sie eine Bescheinigung.