Zahlungsplan
Der Gerichtsvollzieher kann Ihnen eine Zahlungsfrist oder Raten gewähren. Dafür müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie zahlen können. Außerdem darf der Gläubiger das nicht ausgeschlossen haben. Ein solcher Plan soll in der Regel nach zwölf Monaten erfüllt sein.
Vermögensauskunft
Mit der Vermögensauskunft legen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen. Sie geben sie beim Gerichtsvollzieher ab. Inzwischen ist das auch per Video möglich. Wer den Termin ohne Entschuldigung versäumt oder die Auskunft verweigert, riskiert auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl.
Schuldnerverzeichnis
Wird die Vermögensauskunft nicht abgegeben oder ist die Vollstreckung aussichtslos, kann ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis angeordnet werden. Gegen die Anordnung können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Der Eintrag wird grundsätzlich nach drei Jahren gelöscht. Haben Sie vollständig bezahlt, ist auf Antrag auch eine frühere Löschung möglich.