Ratgeber

Post vom Gerichtsvollzieher: Was jetzt wichtig ist

Der Gerichtsvollzieher vollstreckt im Auftrag eines Gläubigers, der bereits einen Titel hat. Wer früh reagiert, behält mehr Spielraum.

Zahlungsplan

Der Gerichtsvollzieher kann Ihnen eine Zahlungsfrist oder Raten gewähren. Dafür müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie zahlen können. Außerdem darf der Gläubiger das nicht ausgeschlossen haben. Ein solcher Plan soll in der Regel nach zwölf Monaten erfüllt sein.

Vermögensauskunft

Mit der Vermögensauskunft legen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen. Sie geben sie beim Gerichtsvollzieher ab. Inzwischen ist das auch per Video möglich. Wer den Termin ohne Entschuldigung versäumt oder die Auskunft verweigert, riskiert auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl.

Schuldnerverzeichnis

Wird die Vermögensauskunft nicht abgegeben oder ist die Vollstreckung aussichtslos, kann ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis angeordnet werden. Gegen die Anordnung können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Der Eintrag wird grundsätzlich nach drei Jahren gelöscht. Haben Sie vollständig bezahlt, ist auf Antrag auch eine frühere Löschung möglich.

Unser Rat: Schreiben sofort öffnen, Termine notieren und uns anrufen. Wir sortieren Ihre Unterlagen. Die rechtliche Prüfung übernimmt unser kooperierender Rechtsanwalt.