Pfändungstabelle ab 1. Juli 2026
Pfändungsrechner 2026
Berechnen Sie unverbindlich, welcher Teil Ihres monatlichen Nettoeinkommens nach der aktuellen Pfändungstabelle voraussichtlich pfändbar ist.
Ihr Ergebnis
Pfändbarer Betrag pro Monat–
| Monatliches Nettoeinkommen | – |
|---|---|
| Berücksichtigte Unterhaltspflichten | – |
| Voraussichtlich pfändbar | – |
| Voraussichtlich verbleibend | – |
| Tabelle | ab 1. Juli 2026 |
Was bedeutet die Pfändungsfreigrenze?
Sie ist der Teil des monatlichen Nettoeinkommens, der nicht gepfändet werden darf. Grundlage ist § 850c ZPO mit der amtlichen Pfändungstabelle (Bekanntmachung 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80).
Welche Rolle spielen Unterhaltspflichten?
Für jede Person, der Sie gesetzlichen Unterhalt zahlen, steigt der unpfändbare Betrag. Berücksichtigt werden bis zu fünf Personen.
Jährliche Anpassung
Die Pfändungsfreigrenzen werden jeweils zum 1. Juli angepasst. Die hier verwendeten Werte gelten ab 1. Juli 2026.
Konto statt Lohn gepfändet?
Für Ihr Konto gilt der Freibetrag des P-Kontos. Zum P-Konto-Freibetragsrechner