FAQ

Häufige Fragen zu Schulden und Insolvenz

Viele Fragen entstehen schon lange vor einem Insolvenzantrag. Hier finden Sie verständliche Antworten auf häufige Fragen zu Privatinsolvenz, Pfändung, P-Konto, Bankkonto und Unternehmensinsolvenz.

Erstgespräch und Kosten

Wie läuft das erste Gespräch ab?

Ganz entspannt. Wir nehmen uns Zeit für Ihre persönliche Situation. Gemeinsam schauen wir, welche Schulden bestehen und was gerade am dringendsten ist.

Anschließend erhalten Sie einen ersten Überblick über mögliche Wege. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es findet persönlich in unserem Büro in München/Schwabing statt.

Findet das kostenlose Erstgespräch telefonisch statt?

Nein. Das kostenlose Erstgespräch findet persönlich in unserem Büro in München/Schwabing statt. So können wir Ihre Unterlagen und Ihre persönliche Situation gemeinsam in Ruhe durchgehen.

Welche Unterlagen soll ich zum Erstgespräch mitbringen?

Bringen Sie einfach alle Briefe und Unterlagen mit, die Sie bereits haben. Auch ungeöffnete Briefe können Sie mitbringen. Wir öffnen und sortieren diese gemeinsam mit Ihnen.

Dokumente, die Sie nur digital auf Ihrem Smartphone haben, können wir ebenfalls gemeinsam durchgehen. Bitte bringen Sie außerdem Ihren Ausweis mit. Kontoauszüge benötigen Sie für das erste Gespräch nicht.

Ihre Unterlagen müssen nicht vollständig oder sortiert sein. Den Überblick schaffen wir gemeinsam.

Muss ich bereits alle Gläubiger kennen?

Nein. Wenn beim Erstgespräch noch nicht alle Gläubiger bekannt sind, müssen Sie mit der Beratung nicht warten. Bringen Sie die Unterlagen mit, die Ihnen vorliegen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Gläubiger zu erfassen und eine strukturierte Übersicht zu erstellen.

Für das Verfahren selbst müssen Gläubiger und Forderungen später möglichst vollständig erfasst werden. Vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben können die Restschuldbefreiung gefährden.

§ 290 InsO

Muss ich mich vor dem Erstgespräch bereits für eine Insolvenz entschieden haben?

Nein. Im Erstgespräch geht es zunächst darum, Ihre Situation zu verstehen und mögliche Wege zu besprechen. Sie müssen vorher noch keine Entscheidung getroffen haben.

Was kostet die Schuldnerberatung?

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Die Kosten für die weitere Unterstützung richten sich nach den vereinbarten Leistungen.

Bevor wir mit unserer Arbeit beginnen, informieren wir Sie klar und transparent über sämtliche Kosten. Abhängig von der vereinbarten Leistung kann auch eine Ratenzahlung möglich sein. Mehr zu den Kosten

Wer prüft rechtliche Fragen?

Unser kooperierender Rechtsanwalt. Wir erfassen, strukturieren und bereiten vor. Die rechtliche Einzelfallprüfung und Beratung übernimmt der Rechtsanwalt. Mehr zur anwaltlichen Begleitung

In welchen Sprachen ist eine Beratung möglich?

Die Beratung ist auf Deutsch, Türkisch und Englisch möglich. Mit technischer Übersetzungshilfe unterstützen wir auch Kundinnen und Kunden, die andere Sprachen sprechen. Sagen Sie uns vorab einfach Bescheid, in welcher Sprache Sie die Beratung wünschen.

Privatinsolvenz

Darf ich überhaupt Privatinsolvenz beantragen?

Eine Verbraucherinsolvenz kommt grundsätzlich für natürliche Personen in Betracht, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Auch ehemals Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen das Verbraucherinsolvenzverfahren nutzen.

Bei aktuell Selbstständigen kommt grundsätzlich das Regelinsolvenzverfahren in Betracht. Für wen die Privatinsolvenz infrage kommt

§ 304 InsO

Kann ich als ehemals Selbstständiger Privatinsolvenz beantragen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Eine Verbraucherinsolvenz kann bei früherer Selbstständigkeit möglich sein, wenn zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Andernfalls kommt grundsätzlich das Regelinsolvenzverfahren in Betracht.

§ 304 InsO

Gibt es einen Mindestschuldenbetrag?

Nein. Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestbetrag. Entscheidend sind Ihre konkrete wirtschaftliche Situation und die Voraussetzungen des jeweiligen Insolvenzverfahrens.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Die reguläre Abtretungsfrist beträgt bei den heute geltenden Verfahren grundsätzlich drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Während dieser Zeit müssen die gesetzlichen Pflichten und Obliegenheiten eingehalten werden.

Die Restschuldbefreiung erfolgt nicht allein automatisch durch Zeitablauf, sondern wird vom Insolvenzgericht entschieden. Davor steht die Vorbereitung mit dem außergerichtlichen Einigungsversuch. Mehr zu den drei Jahren

§§ 287, 300 InsO

Bin ich nach drei Jahren automatisch alle Schulden los?

Nein. Nicht jede Forderung wird von der Restschuldbefreiung erfasst. Ausgenommen sein können beispielsweise bestimmte Forderungen aus:

  • vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen
  • vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahltem gesetzlichen Unterhalt
  • bestimmten Steuerstraftaten
  • Geldstrafen

Die konkrete Forderung muss im Einzelfall betrachtet werden.

§ 302 InsO

Was passiert vor dem Insolvenzantrag?

Bei einer Verbraucherinsolvenz ist grundsätzlich zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern erforderlich. Das Scheitern muss entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen bescheinigt werden.

Bei uns erfolgt die anwaltliche Begleitung dazu im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem kooperierenden Rechtsanwalt. Mehr zum Einigungsversuch

§ 305 InsO

Ich hatte bereits eine Insolvenz. Ist eine weitere Insolvenz möglich?

Grundsätzlich kann ein weiteres Insolvenzverfahren möglich sein. Ob und wann dies in Ihrem persönlichen Fall infrage kommt, hängt insbesondere vom früheren Verfahren und dessen Ausgang ab.

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, damit wir Ihre Situation gemeinsam einordnen können.

Werden auch nicht angemeldete Gläubiger von der Restschuldbefreiung erfasst?

Eine erteilte Restschuldbefreiung wirkt grundsätzlich auch gegenüber Insolvenzgläubigern, die ihre Forderung nicht angemeldet haben. Davon zu unterscheiden sind Forderungen, die gesetzlich von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind.

§ 301 InsO

Kann die Restschuldbefreiung versagt werden?

Ja, unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen. Problematisch können beispielsweise vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben sein sowie bestimmte Verstöße gegen Auskunfts-, Mitwirkungs- oder Erwerbsobliegenheiten.

§§ 290, 296 InsO

Einkommen und Pfändung

Was kann ich bei einer Konto- oder Lohnpfändung tun?

Bei einer Pfändung sollten Sie möglichst schnell handeln. Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Situation und besprechen die möglichen nächsten Schritte.

Bei rechtlichen Fragen erfolgt die Begleitung durch unseren kooperierenden Rechtsanwalt. Zur Soforthilfe

Wie viel von meinem Einkommen darf gepfändet werden?

Die Höhe richtet sich insbesondere nach dem pfändungsrelevanten Einkommen und den zu berücksichtigenden gesetzlichen Unterhaltspflichten. Die Pfändungsfreigrenzen werden regelmäßig angepasst.

Mit unserem Rechner sehen Sie, welcher Betrag nach der aktuellen Tabelle voraussichtlich pfändbar ist.

Sind Überstunden und Zuschläge vollständig pfändbar?

Nicht zwingend. Bestimmte Bestandteile des Arbeitseinkommens sind ganz oder teilweise unpfändbar. Die Vergütung für Mehrarbeitsstunden ist grundsätzlich zur Hälfte unpfändbar.

Auch bestimmte Aufwandsentschädigungen sowie Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen geschützt sein. Ob ein bestimmter Zuschlag geschützt ist, muss anhand der konkreten Lohnabrechnung und der Art des Zuschlags geprüft werden.

§ 850a ZPO

Pfändbaren Betrag berechnen

Kostenlos und unverbindlich, nach der Pfändungstabelle ab 1. Juli 2026.

Zum Pfändungsrechner

P-Konto

Was ist ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto schützt Guthaben auf einem Zahlungskonto bis zu den gesetzlichen Freibeträgen vor einer Kontopfändung. Seit 1. Juli 2026 beträgt der automatische Grundschutz 1.590 Euro pro Kalendermonat.

Zusätzliche Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen geschützt werden. Mehr zum P-Konto

Muss meine Bank mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln?

Ja. Eine natürliche Person kann verlangen, dass ihr Zahlungskonto als P-Konto geführt wird. Das gilt grundsätzlich auch bei einem negativen Kontostand. Das P-Konto selbst wird anschließend auf Guthabenbasis geführt.

Ist bereits Guthaben gepfändet, kann die Führung als P-Konto zum Beginn des vierten auf das Verlangen folgenden Geschäftstages verlangt werden.

§ 850k ZPO

Was muss ich meiner Bank sagen?

Ein Satz genügt, zum Beispiel: „Hiermit verlange ich gemäß § 850k ZPO, dass mein bei Ihnen geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird."

Dabei muss versichert werden, dass kein weiteres P-Konto geführt wird. Eine Person darf grundsätzlich nur ein P-Konto führen.

Kann ich mein Konto auch nach einer Pfändung noch umwandeln?

Ja. Auch nach Eingang einer Kontopfändung ist eine Umwandlung grundsätzlich möglich. Für den rückwirkenden Schutz sind gesetzliche Fristen zu beachten. Deshalb sollten Sie nach Kenntnis einer Kontopfändung möglichst schnell handeln.

§§ 850k, 899 ZPO

Ist Kindergeld auf dem P-Konto geschützt?

Kindergeld kann zusätzlich zum Grundfreibetrag geschützt werden. Hierfür ist grundsätzlich ein entsprechender Nachweis beziehungsweise eine P-Konto-Bescheinigung erforderlich.

Bei bestimmten Unterhaltsvollstreckungen können Besonderheiten bestehen.

§§ 902, 903 ZPO, § 76 EStG

Wie bekomme ich einen höheren P-Konto-Freibetrag?

Eine Erhöhung kann beispielsweise möglich sein aufgrund von gesetzlichen Unterhaltspflichten, Kindergeld, bestimmten Sozialleistungen oder weiteren gesetzlich geschützten Zahlungen.

Dafür kann eine Bescheinigung erforderlich sein. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit wird sie durch unseren kooperierenden Rechtsanwalt ausgestellt.

Kann ein Gemeinschaftskonto als P-Konto geführt werden?

Nein. Ein P-Konto wird als Einzelkonto geführt. Bei Gemeinschaftskonten sollte bei drohenden Pfändungen frühzeitig geprüft werden, ob Einzelkonten erforderlich sind.

Sie benötigen eine P-Konto-Bescheinigung?

Sprechen Sie uns an. Was dafür nötig ist, lesen Sie vorab in unserem Überblick.

P-Konto-Bescheinigung

Bankkonto und Basiskonto

Habe ich trotz Schulden oder negativer SCHUFA Anspruch auf ein Bankkonto?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto. Der Anspruch gilt für den gesetzlich berechtigten Personenkreis nach dem Zahlungskontengesetz.

Eine schlechte Bonität oder ein negativer SCHUFA-Eintrag allein beseitigt diesen Anspruch nicht.

§ 31 ZKG

Was ist ein Basiskonto?

Ein Basiskonto ermöglicht grundlegende Zahlungsfunktionen: Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.

Ein Basiskonto begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Dispokredit.

Was muss ich bei der Bank beantragen?

Beantragt wird ausdrücklich ein „Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz". Dafür gibt es ein gesetzliches Antragsformular. Im Antrag können Sie zugleich angeben, dass das Basiskonto als P-Konto geführt werden soll.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen muss die Bank grundsätzlich unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Eingang des Antrags, den Abschluss anbieten.

§§ 31, 33 ZKG

Darf die Bank ein Basiskonto wegen schlechter SCHUFA ablehnen?

Nicht allein wegen schlechter Bonität oder eines negativen SCHUFA-Eintrags. Das Gesetz sieht jedoch bestimmte Ablehnungsgründe vor.

Dazu kann beispielsweise gehören, dass bereits ein anderes tatsächlich nutzbares Zahlungskonto vorhanden ist. Weitere gesetzliche Ablehnungsgründe können unter anderem bestimmte strafbare Handlungen gegenüber dem Institut, geldwäscherechtliche Hindernisse oder bestimmte frühere Kündigungen betreffen.

§§ 35 bis 37 ZKG

Was kann ich tun, wenn mein Basiskonto abgelehnt wird?

Lassen Sie sich die Ablehnung möglichst schriftlich geben. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragt werden. Je nach Fall können zusätzlich Beschwerde- oder Schlichtungsmöglichkeiten bestehen.

Darf die Bank ein normales Girokonto wegen einer Pfändung sofort kündigen?

Eine Kontopfändung bedeutet nicht automatisch, dass das Konto fristlos gekündigt werden darf. Nach den Informationen der Verbraucherzentralen stellt eine einmalige Kontopfändung allein keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar.

Bei normalen Girokonten gelten allerdings andere Kündigungsregeln als bei Basiskonten.

Darf die Bank ein P-Konto kündigen?

Ein P-Konto hat keinen vollständigen absoluten Kündigungsschutz. Entscheidend ist auch der zugrunde liegende Kontovertrag. Handelt es sich um ein Basiskonto, gelten zusätzlich die besonderen Kündigungsbeschränkungen des Zahlungskontengesetzes.

Darf die Bank ein Basiskonto einfach kündigen?

Nein. Ein Basiskonto darf nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen gekündigt werden. Eine schlechte Bonität oder ein negativer SCHUFA-Eintrag allein sind kein gesetzlicher Kündigungsgrund.

§ 42 ZKG

Familie und Alltag

Ist mein Ehepartner von meiner Insolvenz betroffen?

Grundsätzlich betrifft das Insolvenzverfahren die Person, über deren Vermögen das Verfahren eröffnet wurde. Allein durch die Ehe wird der andere Ehepartner nicht automatisch Schuldner der persönlichen Verbindlichkeiten.

Anders kann es beispielsweise bei gemeinsam abgeschlossenen Verträgen, gemeinsamen Krediten, Bürgschaften oder eigener gesetzlicher Mithaftung sein. Bei einer steuerlichen Zusammenveranlagung können außerdem gemeinsame Steuerschulden bestehen.

Ob Ihr Ehepartner in Ihrem konkreten Fall betroffen ist, sehen wir uns gemeinsam anhand Ihrer Unterlagen an. Die rechtliche Prüfung übernimmt unser kooperierender Rechtsanwalt.

Muss mein Ehepartner meine Schulden bezahlen?

Nicht allein deshalb, weil Sie verheiratet sind. Entscheidend ist, wer die konkrete Verpflichtung eingegangen ist und ob eine eigene Mithaftung besteht.

Verliere ich durch die Privatinsolvenz automatisch meine Mietwohnung?

Nein. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet ein bestehendes Mietverhältnis nicht automatisch. Die laufende Miete muss weiterhin bezahlt werden.

Bei Mietrückständen oder besonderen Vertragsproblemen kann eine gesonderte Prüfung erforderlich sein.

Vermögen und Eigentum

Darf ich mein Auto in der Privatinsolvenz behalten?

Ein Auto muss nicht automatisch abgegeben werden. Entscheidend sind die konkreten Umstände. Ein Fahrzeug kann insbesondere dann geschützt sein, wenn es für die Erwerbstätigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen benötigt wird.

Bei wertvollen Fahrzeugen, Finanzierungen oder Sicherungsrechten können zusätzliche Fragen entstehen.

§ 811 ZPO, § 36 InsO

Was passiert mit einem finanzierten Auto?

Hier ist insbesondere zu prüfen, wem das Fahrzeug rechtlich zuzuordnen ist, welche Sicherungsrechte bestehen, welche Vereinbarungen der Finanzierungsvertrag enthält und ob laufende Raten weiter erfüllt werden können.

Bringen Sie den Finanzierungsvertrag zum Gespräch mit. Die rechtliche Einordnung übernimmt unser kooperierender Rechtsanwalt.

Werden meine Möbel gepfändet?

Gewöhnliche Gegenstände, die für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung benötigt werden, sind grundsätzlich geschützt.

§ 811 ZPO, § 36 InsO

Darf mein Fernseher gepfändet werden?

Eine Privatinsolvenz bedeutet nicht, dass die Wohnung leergeräumt wird. Gegenstände, die für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung benötigt werden, sind besonders geschützt. Bei ungewöhnlich hochwertigen Gegenständen kann die Beurteilung anders ausfallen.

§ 811 ZPO, § 36 InsO

Unternehmen und Selbstständige

Beraten Sie auch Selbstständige und Unternehmen?

Ja. Wir unterstützen Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen bei der Vorbereitung und Organisation eines möglichen Insolvenzverfahrens. Dazu gehören auch Einzelunternehmen, GmbHs und UGs.

Rechtliche Prüfungen und die anwaltliche Begleitung erfolgen durch unseren kooperierenden Rechtsanwalt. Mehr für Unternehmen

Wann muss eine GmbH oder UG Insolvenz anmelden?

Bei juristischen Personen besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Insolvenzantragspflicht. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Antrag ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung.

Wichtig: Diese Fristen sind keine allgemeinen Wartefristen. Sprechen Sie uns früh an.

§ 15a InsO

Was bedeutet Zahlungsunfähigkeit?

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Sie ist in der Regel anzunehmen, wenn Zahlungen eingestellt wurden.

§ 17 InsO

Was bedeutet Überschuldung?

Bei einer juristischen Person liegt Überschuldung grundsätzlich vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Etwas anderes gilt, wenn die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.

§ 19 InsO

Hafte ich als Geschäftsführer automatisch privat?

Nein, nicht automatisch für sämtliche Gesellschaftsschulden. Persönliche Haftungsrisiken können jedoch entstehen, beispielsweise bei persönlichen Bürgschaften, verspäteter Insolvenzantragstellung, bestimmten Zahlungen nach Insolvenzreife, bestimmten steuerlichen Pflichtverletzungen oder nicht ordnungsgemäß abgeführten Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung.

Solche Fragen sollten frühzeitig anwaltlich geprüft werden.

Darf ein Geschäftsführer nach Insolvenzreife noch Rechnungen bezahlen?

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bestehen erhebliche gesetzliche Einschränkungen. Das Gesetz sieht allerdings auch Ausnahmen vor.

Welche Zahlungen im Einzelfall zulässig sind, sollte vor der Zahlung anwaltlich geprüft werden.

§ 15b InsO

Was passiert mit den Mitarbeitern?

Eine Unternehmensinsolvenz beendet Arbeitsverhältnisse nicht automatisch. Arbeitnehmer können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Insolvenzgeld erhalten.

Das Insolvenzgeld sichert grundsätzlich ausgefallenes Arbeitsentgelt für bis zu drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).

Muss das Unternehmen sofort schließen?

Nein, nicht zwingend. Je nach wirtschaftlicher Situation kann ein Geschäftsbetrieb auch während eines Insolvenzverfahrens fortgeführt werden. Ob Fortführung oder Sanierung möglich und sinnvoll sind, hängt vom konkreten Fall ab.

Was passiert bei der Insolvenz eines Einzelunternehmens?

Beim Einzelunternehmen gibt es keine rechtliche Trennung zwischen Unternehmer und Unternehmen wie bei einer GmbH oder UG. Das Insolvenzverfahren betrifft daher grundsätzlich das Vermögen der natürlichen Person.

Auch selbstständige natürliche Personen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung erhalten.

Was passiert mit einer persönlichen Bürgschaft?

Die Insolvenz einer GmbH beseitigt eine wirksam übernommene persönliche Bürgschaft nicht automatisch. Der Gläubiger kann Rechte aus einer persönlichen Sicherheit grundsätzlich weiterhin geltend machen. Die konkrete Bürgschaft muss individuell geprüft werden.

Kann ich nach einer Unternehmensinsolvenz wieder gründen?

Eine Insolvenz führt nicht automatisch zu einem dauerhaften Verbot einer späteren Selbstständigkeit oder Unternehmensgründung. Im Einzelfall können jedoch gesetzliche Tätigkeitsverbote oder gewerberechtliche Einschränkungen bestehen.

Helfen Sie auch bei einer Nachlassinsolvenz?

Ja. Wir unterstützen Sie auch bei Fragen zu einer möglichen Nachlassinsolvenz. Da die persönliche Situation und der Nachlass zunächst geprüft werden müssen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.

Rechtliche Prüfungen und die anwaltliche Begleitung erfolgen durch unseren kooperierenden Rechtsanwalt. Kontakt aufnehmen

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