Privatpersonen

Privatinsolvenzverständlich erklärt

Ob berufstätig, ohne Arbeit, in Rente oder mit Familie: Wir verschaffen Ihnen einen klaren Überblick und begleiten Sie Schritt für Schritt.
Persönlich, diskret und mit anwaltlicher Begleitung.

Beratungstisch der Schuldnerberatung Amet mit einem Stapel ungeöffneter Briefe, einem Ordner mit der Aufschrift Privatinsolvenz und einem Notizblock

Orientierung

Wann kann eine Privatinsolvenz sinnvoll sein?

Eine Privatinsolvenz ist kein Scheitern, sondern ein gesetzlich vorgesehener Weg. Sie kann infrage kommen, wenn die Schulden aus eigener Kraft nicht mehr zu tilgen sind.

Typische Anlässe sind: Die monatlichen Raten übersteigen dauerhaft Ihre Möglichkeiten, Konto oder Lohn sind gepfändet, oder ein Vergleich mit den Gläubigern ist gescheitert. Ob das Verfahren in Ihrem Fall passt, klären wir gemeinsam im kostenlosen Erstgespräch. Die rechtliche Prüfung übernimmt unser kooperierender Rechtsanwalt.

  • Die Schulden wachsen trotz Zahlungen weiter.
  • Mahnungen, Inkassoschreiben und Fristen häufen sich.
  • Konto oder Lohn sind gepfändet.
  • Ein Vergleich mit den Gläubigern ist gescheitert.
  • Sie sind nicht mehr selbstständig tätig und die Verhältnisse sind überschaubar.

Voraussetzungen

Darf ich überhaupt Privatinsolvenz beantragen?

Diese Frage hören wir fast in jedem Erstgespräch. Die Verbraucherinsolvenz steht grundsätzlich vielen Menschen offen, unabhängig davon, wie Sie gerade Ihr Einkommen beziehen.

  • Arbeitnehmer

    Ein festes Arbeitsverhältnis steht einer Privatinsolvenz grundsätzlich nicht entgegen.

  • Arbeitslose

    Auch ohne Beschäftigung ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren grundsätzlich möglich.

  • Rentner

    Auch im Ruhestand kann das Verfahren grundsätzlich durchlaufen werden.

  • Sozialleistungen

    Bürgergeld oder andere Sozialleistungen schließen eine Privatinsolvenz grundsätzlich nicht aus.

  • Alleinerziehende

    Familiäre Verhältnisse und Unterhaltspflichten stehen dem Verfahren nicht grundsätzlich entgegen.

  • Früher selbstständig

    Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch hier die Verbraucherinsolvenz infrage.

Hinweis für ehemals Selbstständige

Nach einer früheren Selbstständigkeit kann die Verbraucherinsolvenz möglich sein. Wichtig sind dabei vor allem, wie viele Gläubiger vorhanden sind und ob Forderungen aus früheren Arbeitsverhältnissen bestehen. Sind Sie aktuell noch selbstständig tätig, kommt in der Regel eher die Regelinsolvenz in Betracht. Für Selbstständige und Unternehmen

Kein Mindestschuldenbetrag erforderlich

Für eine Privatinsolvenz gibt es keinen allgemeinen Mindestbetrag an Schulden. Entscheidend sind Ihre persönliche finanzielle Situation und die Frage, welches Verfahren in Ihrem Fall geeignet ist.

Beispiele

Welche Schulden können eine Rolle spielen?

Einige Beispiele, die uns in der Praxis besonders häufig begegnen:

  • Kredite und Dispokredit
  • Inkasso und offene Rechnungen
  • Mietschulden
  • Steuerschulden
  • Forderungen von Versicherungen

Das sind nur Beispiele. Nicht jede Forderung wird von einer späteren Restschuldbefreiung erfasst, deshalb wird jede Forderung einzeln betrachtet.

Vorbereitung

Das müssen Sie vor dem Erstgespräch nicht wissen

Viele zögern, weil sie glauben, erst alles klären zu müssen. Das ist nicht nötig.

  • Sie müssen Ihre Gläubiger nicht vollständig kennen.
  • Ihre Unterlagen müssen noch nicht sortiert sein.
  • Sie müssen nicht wissen, welches Verfahren für Sie das richtige ist.
  • Sie müssen Ihre genaue Gesamtschuld nicht kennen.
  • Bringen Sie einfach mit, was vorliegt, auch ungeöffnete Briefe.

Den Überblick schaffen wir gemeinsam.

Hilfreich, falls vorhanden

  • Mahnungen, Inkassoschreiben, Mahn- und Vollstreckungsbescheide
  • Kredit-, Leasing- und Handyverträge
  • Gehaltsabrechnungen oder Bescheide über Sozialleistungen
  • Kontoauszüge der letzten Monate
  • Mietvertrag und Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • SCHUFA-Auskunft, falls vorhanden (SCHUFA und Insolvenz erklärt)
  • Personalausweis

So unterstützen wir Sie

Persönlich begleitet. Rechtlich geprüft.

Sie haben feste Ansprechpartner. Alles Rechtliche übernimmt unser kooperierender Rechtsanwalt.

Schuldnerberatung Amet

Unterlagen, Struktur, Vorbereitung, Begleitung

  • Ihre Situation und Ihre Gläubiger erfassen
  • Unterlagen sichten und strukturieren
  • Forderungsstände einholen
  • die nächsten Schritte organisatorisch vorbereiten
  • Sie bis zum Abschluss des Verfahrens begleiten
Kooperierender Rechtsanwalt

Rechtliche Prüfung, Beratung und Bescheinigungen

  • rechtliche Einzelfallprüfung
  • rechtliche Beratung, soweit erforderlich
  • Bescheinigung nach § 305 InsO
  • Prüfung rechtlich relevanter Vorgänge und Fristen

Mehr zur anwaltlichen Begleitung

Erfahrung seit 2009

Sie sind bei uns keine Aktennummer

  • Erfahrung seit 2009In der Schuldner- und Insolvenzberatung.
  • Persönliche BetreuungFeste Ansprechpartner über den gesamten Weg.
  • Kostenloses ErstgesprächVertraulich und ohne Verpflichtung.
  • Zwei StandorteMünchen/Schwabing und Fürstenfeldbruck.
  • Drei SprachenBeratung auf Deutsch, Türkisch und Englisch.
  • Weitere SprachenMit technischer Übersetzungshilfe unterstützen wir auch darüber hinaus.

Wo stehen Sie gerade?

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Ihre Situation gemeinsam an und besprechen die nächsten Schritte.