Privatpersonen
Privatinsolvenzverständlich erklärt
Ob berufstätig, ohne Arbeit, in Rente oder mit Familie: Wir verschaffen Ihnen einen klaren Überblick und begleiten Sie Schritt für Schritt.
Persönlich, diskret und mit anwaltlicher Begleitung.
Orientierung
Wann kann eine Privatinsolvenz sinnvoll sein?
Eine Privatinsolvenz ist kein Scheitern, sondern ein gesetzlich vorgesehener Weg. Sie kann infrage kommen, wenn die Schulden aus eigener Kraft nicht mehr zu tilgen sind.
Typische Anlässe sind: Die monatlichen Raten übersteigen dauerhaft Ihre Möglichkeiten, Konto oder Lohn sind gepfändet, oder ein Vergleich mit den Gläubigern ist gescheitert. Ob das Verfahren in Ihrem Fall passt, klären wir gemeinsam im kostenlosen Erstgespräch. Die rechtliche Prüfung übernimmt unser kooperierender Rechtsanwalt.
- Die Schulden wachsen trotz Zahlungen weiter.
- Mahnungen, Inkassoschreiben und Fristen häufen sich.
- Konto oder Lohn sind gepfändet.
- Ein Vergleich mit den Gläubigern ist gescheitert.
- Sie sind nicht mehr selbstständig tätig und die Verhältnisse sind überschaubar.
Voraussetzungen
Darf ich überhaupt Privatinsolvenz beantragen?
Diese Frage hören wir fast in jedem Erstgespräch. Die Verbraucherinsolvenz steht grundsätzlich vielen Menschen offen, unabhängig davon, wie Sie gerade Ihr Einkommen beziehen.
Hinweis für ehemals Selbstständige
Nach einer früheren Selbstständigkeit kann die Verbraucherinsolvenz möglich sein. Wichtig sind dabei vor allem, wie viele Gläubiger vorhanden sind und ob Forderungen aus früheren Arbeitsverhältnissen bestehen. Sind Sie aktuell noch selbstständig tätig, kommt in der Regel eher die Regelinsolvenz in Betracht. Für Selbstständige und Unternehmen
Kein Mindestschuldenbetrag erforderlich
Für eine Privatinsolvenz gibt es keinen allgemeinen Mindestbetrag an Schulden. Entscheidend sind Ihre persönliche finanzielle Situation und die Frage, welches Verfahren in Ihrem Fall geeignet ist.
Beispiele
Welche Schulden können eine Rolle spielen?
Einige Beispiele, die uns in der Praxis besonders häufig begegnen:
- Kredite und Dispokredit
- Inkasso und offene Rechnungen
- Mietschulden
- Steuerschulden
- Forderungen von Versicherungen
Das sind nur Beispiele. Nicht jede Forderung wird von einer späteren Restschuldbefreiung erfasst, deshalb wird jede Forderung einzeln betrachtet.
Weitere Themen
Das beschäftigt Privatpersonen am häufigsten
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Der vorgeschriebene erste Schritt vor der Verbraucherinsolvenz.
Mehr erfahrenSchulden & Gläubiger erfassen
Aus einem Stapel Briefe wird eine vollständige Übersicht.
Mehr erfahrenSCHUFA & Insolvenz
Was vor, während und nach dem Verfahren gespeichert wird.
Mehr erfahrenIn 3 Jahren schuldenfrei
Was die drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung wirklich bedeuten.
Mehr erfahrenP-Konto und Pfändung
So schützen Sie Ihr Guthaben und Ihr Einkommen.
Mehr erfahrenAkuter Notfall?
Konto gepfändet, Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher: die ersten Schritte.
Zur SoforthilfeVorbereitung
Das müssen Sie vor dem Erstgespräch nicht wissen
Viele zögern, weil sie glauben, erst alles klären zu müssen. Das ist nicht nötig.
- Sie müssen Ihre Gläubiger nicht vollständig kennen.
- Ihre Unterlagen müssen noch nicht sortiert sein.
- Sie müssen nicht wissen, welches Verfahren für Sie das richtige ist.
- Sie müssen Ihre genaue Gesamtschuld nicht kennen.
- Bringen Sie einfach mit, was vorliegt, auch ungeöffnete Briefe.
Den Überblick schaffen wir gemeinsam.
Hilfreich, falls vorhanden
- Mahnungen, Inkassoschreiben, Mahn- und Vollstreckungsbescheide
- Kredit-, Leasing- und Handyverträge
- Gehaltsabrechnungen oder Bescheide über Sozialleistungen
- Kontoauszüge der letzten Monate
- Mietvertrag und Nachweise über Unterhaltszahlungen
- SCHUFA-Auskunft, falls vorhanden (SCHUFA und Insolvenz erklärt)
- Personalausweis
So unterstützen wir Sie
Persönlich begleitet. Rechtlich geprüft.
Sie haben feste Ansprechpartner. Alles Rechtliche übernimmt unser kooperierender Rechtsanwalt.
Unterlagen, Struktur, Vorbereitung, Begleitung
- Ihre Situation und Ihre Gläubiger erfassen
- Unterlagen sichten und strukturieren
- Forderungsstände einholen
- die nächsten Schritte organisatorisch vorbereiten
- Sie bis zum Abschluss des Verfahrens begleiten
Rechtliche Prüfung, Beratung und Bescheinigungen
- rechtliche Einzelfallprüfung
- rechtliche Beratung, soweit erforderlich
- Bescheinigung nach § 305 InsO
- Prüfung rechtlich relevanter Vorgänge und Fristen
Erfahrung seit 2009
Sie sind bei uns keine Aktennummer
- Erfahrung seit 2009In der Schuldner- und Insolvenzberatung.
- Persönliche BetreuungFeste Ansprechpartner über den gesamten Weg.
- Kostenloses ErstgesprächVertraulich und ohne Verpflichtung.
- Zwei StandorteMünchen/Schwabing und Fürstenfeldbruck.
- Drei SprachenBeratung auf Deutsch, Türkisch und Englisch.
- Weitere SprachenMit technischer Übersetzungshilfe unterstützen wir auch darüber hinaus.
Wo stehen Sie gerade?
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Ihre Situation gemeinsam an und besprechen die nächsten Schritte.