Unternehmen & Selbstständige
Unternehmensinsolvenzstrukturiert vorbereiten
Ob als Selbstständiger, Freiberufler, ehemals Selbstständiger oder als Gesellschaft: Wir ordnen Ihre Unterlagen, erfassen betriebliche und persönliche Verbindlichkeiten und bereiten die nächsten Schritte vor.
Mit Berufserfahrung seit 2009 begleiten wir Unternehmen, heute in unserem Büro in München/Schwabing.
Für wen wir da sind
Jede Unternehmensform bringt eigene Fragen mit
Welcher Weg infrage kommt, hängt davon ab, ob Sie noch selbstständig sind und in welcher Rechtsform Sie tätig waren oder sind.
Selbstständige und Einzelunternehmen
Betriebliche und private Verbindlichkeiten hängen hier eng zusammen, weil Sie mit Ihrem gesamten Vermögen einstehen. Wir erfassen beides gemeinsam und ordnen es nach Dringlichkeit.
Freiberufler
Auch als Freiberuflerin oder Freiberufler haften Sie persönlich. Wir bereiten Ihre Einnahmen, Ausgaben und offenen Forderungen so auf, dass die Gesamtlage nachvollziehbar wird.
Ehemals Selbstständige
Wenn die Tätigkeit beendet ist und die Vermögensverhältnisse überschaubar sind, kann die Verbraucherinsolvenz infrage kommen. Das Gesetz nennt dafür unter anderem weniger als 20 Gläubiger und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (§ 304 InsO).
GbR und OHG
Bei diesen Gesellschaften haften die Gesellschafter in der Regel persönlich. Deshalb betrachten wir die Verbindlichkeiten der Gesellschaft und Ihre privaten Verpflichtungen gemeinsam.
GmbH und UG
Kapitalgesellschaften sind eigene Rechtspersonen. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung können gesetzliche Antragspflichten mit kurzen Fristen bestehen. Die rechtliche Prüfung übernimmt unser kooperierender Rechtsanwalt. Sprechen Sie uns früh an.
Betriebliche Verbindlichkeiten
Lieferanten, Finanzamt, Sozialversicherung, Leasing und Miete erfassen wir vollständig und stellen sie übersichtlich zusammen.
Überblick
Welche Insolvenzart kommt infrage?
Die folgende Übersicht zeigt die Unterschiede in einfachen Worten. Welcher Weg in Ihrem Fall gilt, klärt die rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Für aktive Selbstständige und Unternehmen
- gilt, solange Sie selbstständig tätig sind
- auch dann, wenn die Voraussetzungen der Verbraucherinsolvenz nicht vorliegen
- ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist hier nicht vorgeschrieben
Für ehemals Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen
- die selbstständige Tätigkeit ist beendet
- die Vermögensverhältnisse sind überschaubar (§ 304 InsO)
- vor dem Antrag steht der außergerichtliche Einigungsversuch
Verfahren über das Vermögen der Gesellschaft
- die Gesellschaft ist selbst Beteiligte des Verfahrens
- es können gesetzliche Antragspflichten mit kurzen Fristen bestehen
- persönliche Bürgschaften und Sicherheiten werden getrennt betrachtet
Zwei Seiten
Betriebliche und persönliche Verbindlichkeiten
Bei Selbstständigen und Einzelunternehmen lassen sich Firma und Person finanziell kaum trennen. Deshalb betrachten wir beide Seiten zusammen.
Bei einer GmbH oder UG ist es anders: Hier stehen zuerst die Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Vordergrund. Ihre persönliche Lage prüfen wir getrennt, zum Beispiel wenn Sie für Kredite gebürgt haben oder private Sicherheiten gestellt wurden.
So sehen Sie am Ende beides klar vor sich: die Lage des Unternehmens und Ihre eigene.
Betrieblich
Lieferanten, Finanzamt, Sozialversicherung, Leasing, Miete, Darlehen und offene Löhne.
Persönlich
Bürgschaften, private Darlehen, Kontoüberziehungen, Unterhalt und laufende Verträge.
So unterstützen wir Sie
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung
- 1
Persönliches Erstgespräch
Kostenlos und vertraulich.
Wir hören zu und ordnen Ihre Lage ein. - 2
Situation erfassen
Einnahmen, Ausgaben, offene Forderungen und laufende Verpflichtungen.
- 3
Unterlagen sichten
Geschäfts- und Privatunterlagen werden gemeinsam geordnet.
- 4
Gläubigerübersicht
Alle Verbindlichkeiten in einer vollständigen Übersicht.
- 5
Nächste Schritte vorbereiten
Wir bereiten die erforderlichen Unterlagen organisatorisch vor.
- 6
Anwaltliche Begleitung
Rechtliche Prüfungen und Regelungen übernimmt unser kooperierender Rechtsanwalt.
Erfahrung seit 2009
Wir kennen betriebliche Zahlen und die Menschen dahinter
Mit beruflicher Erfahrung seit 2009 begleiten wir Privatpersonen und Unternehmen. Aus dieser Zeit kennen wir viele unterschiedliche Konstellationen, von der kleinen Einzelfirma bis zur Gesellschaft mit mehreren Beteiligten.
Als ausgebildete Kaufleute kennen wir betriebliche Abläufe, Lohnabrechnung und kaufmännische Organisation aus der Praxis. Das hilft uns, Ihre Zahlen schnell einzuordnen und die richtigen Unterlagen zusammenzustellen.
Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihren Fall kennen. Rechtliche Prüfungen und Regelungen werden durch unseren kooperierenden Rechtsanwalt begleitet.
- Erfahrung seit 2009In der Schuldner- und Insolvenzberatung.
- Betrieblich und privatBeide Seiten werden gemeinsam erfasst und geordnet.
- Feste AnsprechpartnerPersönliche Begleitung über den gesamten Weg.
- Kostenloses ErstgesprächVertraulich und ohne Verpflichtung.
Der erste Schritt ist ein persönliches Gespräch.
Je früher wir die Lage kennen, desto mehr Möglichkeiten bleiben. Das Erstgespräch ist kostenlos und vertraulich.