SCHUFA

SCHUFA und Insolvenz: vor, während und nach dem Verfahren

Viele Menschen, die wegen Schulden zu uns kommen, fragen als Erstes: „Was passiert mit meiner SCHUFA?“ oder „Wann wird meine SCHUFA nach der Insolvenz gelöscht?“

SCHUFA und Insolvenz werden oft in einen Topf geworfen. Tatsächlich sind es verschiedene Dinge: Die SCHUFA speichert viele unterschiedliche Informationen, und für jede gelten eigene Fristen. Der Eintrag zur Restschuldbefreiung ist nur eine davon.

Auf dieser Seite erklären wir verständlich, was vor, während und nach einem Insolvenzverfahren bei der SCHUFA passieren kann. Die Angaben beruhen auf der offiziellen Mitteilung der SCHUFA, die wir unten verlinkt haben.

Was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA ist eine private Wirtschaftsauskunftei. Unternehmen wie Banken, Vermieter, Mobilfunkanbieter oder Onlineshops fragen dort Informationen ab, bevor sie einen Vertrag abschließen. So wollen sie einschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass Rechnungen und Raten bezahlt werden.

Gespeichert werden zum Beispiel laufende Verträge, Kredite und Konten sowie Zahlungsstörungen, also Forderungen, die trotz Mahnung offen geblieben sind. Aus diesen Daten berechnet die SCHUFA einen Wert, den sogenannten Score.

Wichtig: Nicht jede Information wird gleich lang gespeichert. Für die einzelnen Eintragsarten gelten unterschiedliche Fristen. Deshalb lässt sich die Frage „Wann ist meine SCHUFA wieder sauber?“ nicht mit einer einzigen Zahl beantworten.

Welche Daten über Sie gespeichert sind, können Sie einmal im Jahr kostenlos erfragen. Diese Auskunft heißt Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO.

Vor dem Verfahren

SCHUFA vor der Insolvenz

Wer über eine Insolvenz nachdenkt, hat oft schon länger Zahlungsprobleme. Negative Einträge entstehen deshalb meist lange vor einem Insolvenzantrag.

Offene Forderungen

Bleibt eine Rechnung trotz Mahnungen offen, kann das Unternehmen diese Zahlungsstörung an die SCHUFA melden. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen, etwa mehrere Mahnungen und ein Hinweis auf die geplante Meldung.

Inkasso und Gerichtsverfahren

Auch Inkassounternehmen können Forderungen melden. Gerichtlich festgestellte Forderungen, etwa aus einem Vollstreckungsbescheid, können ebenfalls gespeichert werden. Ein Inkassoschreiben führt aber nicht automatisch zu einem Eintrag.

Schuldnerverzeichnis

Wer die Vermögensauskunft abgibt oder nicht zahlt, kann in das Schuldnerverzeichnis der Gerichte eingetragen werden. Dieses Verzeichnis gehört nicht der SCHUFA; die Daten daraus können jedoch übernommen werden.

Das heißt für Sie: Eine schlechte Bonität beginnt in der Regel nicht mit der Insolvenz. Häufig sind die Einträge schon vorher entstanden. Die Insolvenz ist dann eher der Weg heraus als die Ursache.

SCHUFA während der Insolvenz

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist das keine private Information. Die Gerichte veröffentlichen die Daten im Internet unter insolvenzbekanntmachungen.de. Von dort können Auskunfteien wie die SCHUFA die Information übernehmen und speichern.

Solange das Verfahren läuft, ist der SCHUFA-Score deshalb in aller Regel deutlich herabgesetzt. Was das im Alltag bedeutet, hängt vom jeweiligen Vertragspartner ab: Banken, Vermieter und Anbieter entscheiden nach eigenen Kriterien, und die SCHUFA-Auskunft ist nur einer von mehreren Punkten.

Ein Punkt wird oft übersehen: Schulden, die Sie während des laufenden Verfahrens neu machen, sind von der Restschuldbefreiung nicht erfasst. Solche Einträge bleiben nach den Angaben der SCHUFA auch später gespeichert.

Ein Konto bleibt Ihnen in dieser Zeit erhalten: Jede Bank muss auf Wunsch ein Basiskonto führen, das sich in ein P-Konto umwandeln lässt.

Nach dem Verfahren

Wann wird die SCHUFA nach der Insolvenz gelöscht?

Diese Frage stellen uns Kundinnen und Kunden am häufigsten. Die Antwort steht in der offiziellen Mitteilung der SCHUFA vom 31. März 2023.

Die SCHUFA hat die Speicherdauer für die Restschuldbefreiung von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Gelöscht werden nach dieser Frist der Eintrag zur Restschuldbefreiung und die damit verbundenen Schulden, also die Forderungen, die mit der Restschuldbefreiung als erlassen gelten.

Die Frist beginnt mit der Erteilung der Restschuldbefreiung. Ein Beispiel der SCHUFA: Wer am 1. Januar 2023 die Restschuldbefreiung erhalten hat, dessen Eintrag wurde zum 1. Juli 2023 gelöscht.

Um die Löschung müssen Sie sich nicht selbst kümmern; sie erfolgt automatisch. Nach der Löschung fließen diese Daten auch nicht mehr in den Score ein.

Nicht betroffen sind alle übrigen Daten. Die SCHUFA schreibt ausdrücklich, dass sich die kürzere Frist nur auf die Restschuldbefreiung und die damit verbundenen Schulden bezieht. Für alle anderen Einträge gelten die bisherigen Fristen weiter. Schulden, die während des laufenden Verfahrens neu entstanden sind, bleiben ebenfalls gespeichert.

6 Monate: Was genau wird gelöscht?

In sozialen Netzwerken heißt es oft, sechs Monate nach der Restschuldbefreiung sei die SCHUFA automatisch leer. Das ist zu pauschal.

Gelöscht werden nach sechs Monaten der Eintrag zur Restschuldbefreiung und die damit erlassenen Schulden. Andere Einträge, etwa laufende Verträge oder neue Schulden aus der Zeit des Verfahrens, unterliegen eigenen Speicherfristen.

Ob Ihre Auskunft wirklich frei von Altlasten ist, sehen Sie nur in Ihrer eigenen Datenkopie.

Der Weg im Überblick

Von den ersten Schulden bis zur Löschung

  1. 1

    Vor der Insolvenz

    Offene Forderungen und Zahlungsstörungen können gemeldet werden.
    Die Bonität sinkt oft schon hier.

  2. 2

    Insolvenzverfahren

    Die Eröffnung wird öffentlich bekannt gemacht und kann gespeichert werden.

  3. 3

    Restschuldbefreiung

    Das Gericht erteilt die Restschuldbefreiung.
    Ab hier laufen die sechs Monate.

  4. 4

    Nach 6 Monaten

    Der Eintrag zur Restschuldbefreiung und die damit erlassenen Schulden werden automatisch gelöscht.

  5. 5

    Danach

    Andere Einträge bleiben nach ihren eigenen Fristen gespeichert.
    Prüfen Sie Ihre Datenkopie.

Häufige Fragen

SCHUFA und Insolvenz: kurz beantwortet

Ist meine SCHUFA nach sechs Monaten komplett sauber?

Nein. Gelöscht werden der Eintrag zur Restschuldbefreiung und die damit verbundenen Schulden. Andere gespeicherte Daten bleiben nach ihren eigenen Fristen bestehen.

Ab wann beginnen die sechs Monate?

Mit der Erteilung der Restschuldbefreiung. Die SCHUFA nennt als Beispiel: Restschuldbefreiung am 1. Januar, Löschung zum 1. Juli desselben Jahres.

Muss ich die Löschung selbst beantragen?

Nein. Nach Angaben der SCHUFA erfolgt die Löschung automatisch. Sie müssen sich dafür nicht an die SCHUFA wenden.

Werden auch alte Forderungen automatisch gelöscht?

Gelöscht werden die Forderungen, die mit der Restschuldbefreiung als erlassen gelten. Schulden, die während des laufenden Verfahrens neu entstanden sind, sind davon nicht erfasst und bleiben gespeichert.

Was passiert mit meiner SCHUFA während der Insolvenz?

Die Eröffnung des Verfahrens wird öffentlich bekannt gemacht und kann von der SCHUFA gespeichert werden. In dieser Zeit ist der Score in aller Regel deutlich herabgesetzt. Ob ein Vertrag zustande kommt, entscheidet jedes Unternehmen nach eigenen Kriterien.

Kann ich meine SCHUFA-Daten selbst prüfen?

Ja. Sie können eine kostenlose Datenkopie Ihrer personenbezogenen Daten anfordern. Das ist der sicherste Weg, um zu sehen, was tatsächlich gespeichert ist.

Was ist der Unterschied zwischen SCHUFA und Schuldnerverzeichnis?

Die SCHUFA ist ein privates Unternehmen. Das Schuldnerverzeichnis wird von den Vollstreckungsgerichten geführt, etwa nach einer Vermögensauskunft. Beides ist voneinander getrennt, auch wenn Daten aus dem Schuldnerverzeichnis bei Auskunfteien landen können.

Quellen

Dieser Text gibt den Stand der genannten Quellen wieder und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Rechtliche Fragen prüft unser kooperierender Rechtsanwalt.

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