Vor der Verbraucherinsolvenz
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Bevor Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen können, müssen Sie versuchen, sich mit Ihren Gläubigern zu einigen. Gelingt das, lässt sich ein Insolvenzverfahren vermeiden.
Schuldnerberatung Amet unterstützt bei der organisatorischen Vorbereitung und Zusammenstellung der erforderlichen Angaben und Unterlagen.
Die erforderliche rechtliche Prüfung erfolgt durch unseren kooperierenden Rechtsanwalt.
So läuft der Einigungsversuch ab
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Gläubigerübersicht
Alle Gläubiger und Forderungen werden vollständig und geordnet erfasst.
Amet - 2
Angaben und Unterlagen zusammenstellen
Einkommen, Ausgaben, Unterhaltspflichten und Vermögen werden aufbereitet.
Amet - 3
Plan und Vergleichsvorschlag
Nach persönlicher Beratung und rechtlicher Prüfung wird auf dieser Grundlage ein Plan für die Gläubiger erstellt.
Rechtsanwalt - 4
Reaktionen der Gläubiger
Die Gläubiger stimmen zu oder lehnen ab. Wir halten Sie über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.
gemeinsam - 5
Einigung oder Bescheinigung
Stimmen alle zu, gilt der Plan. Scheitert der Versuch, bescheinigt der Rechtsanwalt dies. Diese Bescheinigung ist die Voraussetzung für den Insolvenzantrag.
Rechtsanwalt
Gemeinsam vorbereiten statt allein verhandeln.
Wir bringen Ordnung in Ihre Unterlagen. Der kooperierende Rechtsanwalt übernimmt die rechtliche Seite.